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Insbesondere des Artikels 20, der ein "Recht zum Widerstand" einräumt. Die verfassungsmäßige Ordnung dieser redlichen Hoheherrn ist allerdings eher Adolfs Ermächtigungsgesetz aus dem Jahre des Heils 1933. Denn die Herren sind keine pubertierenden Dumpfmeyer aus der Ecke der redlichen Kotzbröckchen, wie man angesichts ihrer "Platform NÜrnberg2.0" vermuten könnte, sondern echte Neonazis der Sorte "Was hat sechs Beine und einen IQ von 70? Ein Neonazi und sein Rottweiler- zusammengerechnet!".
Erfasst von DrKloebner am 09.11.11
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