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Seitenquelltext ansehen verboten!

Hier haben wir die vermutlich längsten Benutzungsbedingungen der Welt für eine Webseite. Die Burschen von dieser Anwaltsfirma haben also einen speziellen Humor oder, und danach sieht es eher aus, ein Rad ab:

"We also own all of the code, including the HTML code, and all content. As you may know, you can view the HTML code with a standard browser. We do not permit you to view such code since we consider it to be our intellectual property protected by the copyright laws. You are therefore not authorized to do so."

Erfasst von Klopstein am 21.10.07
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Kurzprofil Webwart Klopstein

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Kommentare:

Jugendverbot
Aaaa-ha, wenn etwas urheberrechtlich geschützt ist, darf man es sich also nicht ansehen. Also, wenn sich diese Interpretation durchsetzt, dürfte die Filmindustrie bald ernsthafte Gewinneinbrüche erfahren. Schließlich darf ja im Kino niemand mehr hinschauen, wenn ein Film läuft.

Aber solche Absuditäten passen ins Bild - schließlich ist dieses Anwaltbüro eine reichlich obskure Zusammenrottung. Beispielsweise hegen die Herren Advokaten höchst befremdliche Ansichten über die Jugendverträglichkeit ihrer Webpräsenz:

"Individuals under eighteen (18) years of age should consult with their parent or guardian about the use of this website."

Ja, Webseiten von Anwaltssozietäten sind ja bekanntlich mindestens ebenso jugendgefährdend wie Zombiefilme...
geschrieben von Scriptor am 22.10.07

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